Aufnahmekriterien
Die 3 Kriterien für Ihre Mitgliedschaft:
1. Sie sind ausgebildete/r Fusspflegerin oder Fusspfleger.
2. Teilnahme an der Praxis-Qualitätsprüfung
3. Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung
Vorwort
Die Aufnahmekriterien sichern langfristig das Niveau unserer Berufspraxis und damit auch den guten Ruf wie eine reibungslose und seriöse Durchführung der Pflegedienstleistungen. Deshalb sorgen wir gleich mit dem Eintritt in den Verband für eine Umsetzung der sinnvollen Standards.
1. Ausbildung
Der SFPV fordert eine Aus- oder Weiterbildung zum Fusspfleger/In von mindestens 100 Lektionen. Diese qualifizierte Aus- oder Weiterbildung muss mit einem Diplom oder einem entsprechenden Kursausweis belegt werden können.
2. Praxis-Qualitätsprüfung
Da unser Verbandsziel die Akzeptanz der Fusspflegerinnen und Fusspfleger insbesondere bei unseren eigenen Kunden ist, müssen wir vor allem im Bezug auf die Praxishygiene höchste Kriterien anlegen. Dies nicht zuletzt im Hinblick auf das neue Berufsbildungsgesetz, das seit dem 1. Juni 2005 in Kraft ist.
Jede Praxis wird alle 5 Jahre von uns besucht, um neben den Mindestanforderungen praxisbezogene Hinweise zu räumlichen, hygienischen und arbeitstechnischen Bedingungen geben zu können und auch für die Qualitätssicherung bezügl. Ausrüstung, Arbeitsgeräte oder Behandlungstextilien zu sorgen. Diese Kontrolle ist damit rechtliche Sicherheit, Niveaugarant und fachliche Beratung für Sie in einem.
Eine Kontrolle erfolgt immer auf Voranmeldung und ist für alle SFPV-Mitglieder obligatorisch. Erfüllt eine Praxis sämtliche Punkte der Kontroll-Liste, wird eine neue Mitgliederurkunde mit Gültigkeitsdatum ausgestellt. Jede erfolgreiche Prüfung gilt für 5 Jahre und wird danach durch erneute Kontrolle verlängert.
Die Kriterien der Praxis-Qualitätsprüfung:
Räumlichkeiten
Gesamteindruck und räumliche Abgeschlossenheit
Bodenbelagsqualität
Beleuchtungsqualität
Waschoptionen und Toiletteangebot
Haustierzugang
Arbeitsbekleidung
Empfehlungen zu Berufskleidung
Handschuhe
Mundschutz
Schutzbrille
Inventar
Instrumentenreinigung
Sterilisationsgeräte
Instrumentenaufbewahrung
Mindestanzahl der Instrumente
Reinlichkeit der Arbeitsgeräte
Sauberkeit und Mindestanzahl der Behandlungstextilien/Papier
Gebühren für die Praxis-Qualitätsprüfung / Stand Oktober 2009
Erstkontrolle CHF 150.00
Nachkontrolle (meist erst nach 5 Jahren) CHF 150.00
Die Qualitätsprüfungsgebühren sind am Tag der Prüfung an die selbstständigen Qualitätsprüfer in bar zu entrichten.
3. Betriebshaftpflicht-Versicherung
Mit der günstigen Jahresgebühr in Höhe von CHF 105.00 können Sie die kollektive Betriebshaftpflicht-Versicherung des SFPV in Anspruch nehmen. Sie können diese aber auch bei jedem anderen Versicherungsanbieter abschliessen.
Die Betriebshaftpflicht ist für die Mitgliedschaft obligatorisch, damit ein ordentlicher Betrieb in rechtlich abgesicherter Form gewährleistet ist. Bei der turnusmässigen Praxis-Qualitätsprüfung ist von der die jeweiligen Versicherungs-Police eine Kopie abzugeben.

